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Amtliche Bekanntmachung

Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Roth

Zum 01.09.2023 ändern die Stadtwerke Roth die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Roth angeschlossen werden.

Damit tragen die Stadtwerke Roth den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Ihre Kunden und Kundinnen gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung
oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Der vollständige Wortlaut der Technischen Anschlussbedingungen liegt in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Roth aus.

Roth, den 01.08.2023

Stadtwerke Roth
Dr. Gerhard Brunner
Werkleiter