Grundversorgung Strom

Grundversorgungspflicht des Energieversorgers

Die Produkte entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung nach § 36 EnWG.
Die nachfolgenden Strompreise gelten ab 01.01.2024.

1. Preise

ProdukteNettopreise inkl. 2,05 ct/kWh StromsteuerBruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer
Roth Standard
für Kunden ohne Leistungsmessung
Verbrauchspreise
Jahresverbrauch33,57 Cent/kWh39,95 Cent/kWh
Leistungspreis: fester Anteil je
Kundenanlage
101,83 €/Jahr121,17 €/Jahr
Verrechnungspreissiehe unter Ziffer 2
Roth Extra
für Kunden mit Schwachlastregelung
(Doppeltarif)

Jahresverbrauch
Verbrauchspreis (Hochtarif)
Arbeitspreis Schwachlast
(Niedertarif)

36,07 Cent/kWh
30,47 Cent/kWh

42,92 Cent/kWh
36,26 Cent/kWh

Leistungspreis: fester Anteil je
Kundenanlage
104,84 €/Jahr124,76 €/Jahr
Verrechnungspreissiehe unter Ziffer 2

2. Verrechnungspreise ohne Leistungsmessung:

NettopreiseBruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer
Eintarifzähler13,77 €/Jahr16,39 €/Jahr
Zweitarifzähler19,28 €/Jahr22,94 €/Jahr
Schaltgerät12,08 €/Jahr14,38 €/Jahr
Wandler25,00 €/Jahr29,75 €/Jahr
Moderne Messeinrichtung16,81 €/Jahr20,00 €/Jahr
Prepaymentzähler60,00 €/Jahr71,40 €/Jahr

Download Preisblatt Grundversorgung gültig ab 01.01.2024

Download Preisblatt Grundversorgung gültig bis 31.12.2023

Download Preisblatt Grundversorgung gültig bis 30.09.2023

Niedertarif Schwachlastregelung

Die Schwachlastzeiten (Niedertarif) dauern bis auf weiteres:

  • an Werktagen (Montag bis Freitag) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages
  • an Samstagen von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen von 00.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages

Als Feiertage gelten die für Nürnberg festgelegten gesetzlichen Feiertage sowie der 15.08. (Maria Himmelfahrt). Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten.

Allgemeine Hinweise:

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese sind auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Rechnungsstellung erfolgt wie bisher zu den Nettopreisen zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung bzw. Aufteilung des Stromverbrauches vor und nach dem Änderungsstichtag erfolgt nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Es gelten weiter die Bedingungen der StromGVV.

Alle Angaben ohne Gewähr.