Stadtwerke Roth
Sandgasse 23 - 91154 Roth
Telefon: 09171 9727-0
Telefax: 09171 9727-40
E-Mail: info@stadtwerke-roth.de
Die Produkte entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung nach § 36 EnWG.
Die nachfolgenden Strompreise gelten ab 01.01.2025.
Produkte | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth Standard für Kunden ohne Leistungsmessung Verbrauchspreise | ||
Jahresverbrauch | 29,45 Cent/kWh | 35,05 Cent/kWh |
Leistungspreis: fester Anteil je Kundenanlage | 101,83 €/Jahr | 121,17 €/Jahr |
Verrechnungspreis | siehe unter Ziffer 2 | |
Roth Extra für Kunden mit Schwachlastregelung (Doppeltarif) | ||
Jahresverbrauch | 31,85 Cent/kWh | 37,90 Cent/kWh |
Leistungspreis: fester Anteil je Kundenanlage | 104,84 €/Jahr | 124,76 €/Jahr |
Verrechnungspreis | siehe unter Ziffer 2 |
Nettopreise | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer | |
Eintarifzähler | 13,77 €/Jahr | 16,39 €/Jahr |
Zweitarifzähler | 19,28 €/Jahr | 22,94 €/Jahr |
Schaltgerät | 12,08 €/Jahr | 14,38 €/Jahr |
Wandler | 25,00 €/Jahr | 29,75 €/Jahr |
Moderne Messeinrichtung | 16,81 €/Jahr | 20,00 €/Jahr |
Prepaymentzähler | 60,00 €/Jahr | 71,40 €/Jahr |
Download Preisblatt Grundversorgung gültig ab 01.01.2025
Download Preisblatt Grundversorgung gültig ab 01.01.2024
Download Preisblatt Grundversorgung gültig bis 31.12.2023
Download Preisblatt Grundversorgung gültig bis 30.09.2023
Die Schwachlastzeiten (Niedertarif) dauern bis auf weiteres:
Als Feiertage gelten die für Nürnberg festgelegten gesetzlichen Feiertage sowie der 15.08. (Maria Himmelfahrt). Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten.
Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese sind auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Rechnungsstellung erfolgt wie bisher zu den Nettopreisen zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung bzw. Aufteilung des Stromverbrauches vor und nach dem Änderungsstichtag erfolgt nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Es gelten weiter die Bedingungen der StromGVV.
Alle Angaben ohne Gewähr.