Stadtwerke Roth
Sandgasse 23 - 91154 Roth
Telefon: 09171 9727-0
Telefax: 09171 9727-40
E-Mail: info@stadtwerke-roth.de
Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für das Netzgebiet der Stadtwerke Roth.
Informationen für fremde Netzgebiete erhalten Sie auf Anfrage.
Die nachfolgenden Strompreise gelten ab 01.01.2024.
Produkt | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth Single/Leerwohnungen | 35,02 Cent/kWh (von 0–1.587 kWh) | 41,67 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis | 6,50 € | 7,74 € |
Produkt | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth Privat | 32,07 Cent/kWh (von 1.587 - 22.000 kWh) | 38,16 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis | 10,40 € | 12,38 € |
Produkt | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth Profi | 32,01 Cent/kWh (ab 22.001 kWh) | 38,09 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis | 11,50 € | 13,69 € |
Produkt | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth-Select (bis 5.050 kWh) | ||
Hochtarif | 33,42 Cent/kWh | 39,77 Cent/kWh |
Niedertarif | 30,17 Cent/kWh | 35,90 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis | 11,63 € | 13,84 € |
Für die Nutzung der Schwachlasttarife kann ein Wechsel des Stromzählers erforderlich werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
Die Schwachlastzeiten (Niedertarif) dauern bis auf weiteres:
Als Feiertage gelten die für Nürnberg festgelegten gesetzlichen Feiertage sowie der 15.08. (Maria Himmelfahrt). Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten.
Produkt | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth-Flexi (ab 5.051 kWh) | ||
Hochtarif | 33,02 Cent/kWh | 39,29 Cent/kWh |
Niedertarif | 30,17 Cent/kWh | 35,90 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis | 13,32 € | 15,85 € |
Für die Nutzung der Schwachlasttarife kann ein Wechsel des Stromzählers erforderlich werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
Die Schwachlastzeiten (Niedertarif) dauern bis auf weiteres:
Als Feiertage gelten die für Nürnberg festgelegten gesetzlichen Feiertage sowie der 15.08. (Maria Himmelfahrt). Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten.
Produkt | Nettopreise inkl. 2,05 ct/kWh Stromsteuer | Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer |
Roth Natur | 33,07 Cent/kWh | 39,35 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis | 10,40 € | 12,38 € |
Die Stadtwerke Roth bieten mit Roth Natur einen ökologisch anspruchsvollen Ökostromtarif an. Roth Natur basiert auf dem Qualitätslabel RenewablePLUS. Dieses Label verpflichtet Anlagenbetreiber dazu, zukünftig in Erneuerbare Energien zu investieren.
Die Einhaltung dieser Kriterien wird jährlich vom TÜV Rheinland zertifiziert.
Das aktuelle TÜV-Zertifikat und das Marketingzertifikat findet man unten.
Im Erklärfilm werden komplexe Thematiken anschaulich dargestellt.
RenewablePLUS beinhaltet das Element der Zeitgleichheit auf Monatsbasis. So werden Herkunftsnachweise zeitgleich zum Verbrauch in allen Monaten des Kalenderjahres produziert.
Roth Natur basiert auf dem Qualitätslabel RenewablePLUS.
Es gibt gute Gründe, sich für Roth-Natur zu entscheiden:
Die Stadtwerke Roth bieten durch ihren Energiedienstleister Herkunftsnachweise und Klimaneutralität.
Download Preisblatt Single, Privat, Profi, Select & Flexi gültig ab 01.01.2025
Download Preisblatt Single, Privat, Profi, Select & Flexi gültig ab 01.01.2024
Download Preisblatt Single, Privat, Profi, Select & Flexi gültig bis 31.12.2023
Download Preisblatt Single, Privat, Profi, Select & Flexi gültig bis 30.09.2023
Download Preisblatt Roth Natur gültig ab 01.01.2025
Download Preisblatt Roth Natur gültig ab 01.01.2024
Download Preisblatt Roth Natur gültig bis 31.12.2023
Download Preisblatt Roth Natur gültig bis 30.09.2023
Download Datenblatt Prepaymentzähler
Die Bruttopreise beinhalten die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese sind auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. Die Rechnungsstellung erfolgt wie bisher zu den Nettopreisen zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung bzw. Aufteilung des Stromverbrauches vor und nach dem Änderungsstichtag erfolgt nach § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV). Es gelten weiter die Bedingungen der StromGVV.
Alle Angaben ohne Gewähr.