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Gas- und Strompreisbremse – senkt Abschläge

Pressemitteilung 03.2023

Die Bundesregierung hat beschlossen, alle Bürger sowie kleinere Unternehmen spürbar mit Preisbremsen für Gas und Strom von den stark gestiegenen Kosten zu entlasten. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Energie zu gewährleisten, damit alle heil durch diese Krise kommen. Gelten werden diese Maß nahmen ab 1. März und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Für Privatkunden und das Kleingewerbe bedeutet dies, dass im Normalfall 80 Prozent des Strom und Gasverbrauchs (basierend auf der Verbrauchsmenge des Vorjahrs) preislich gedeckelt werden Modellrechnungen dazu findet man auf der Homepage der Stadtwerke Roth.

Für die Kunden der Stadtwerke Roth bedeutet dies, dass Sie mit dem Märzabschlag, welcher zum 1. April 2023 erhoben wird, rückwirkend entlastet werden sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind. Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Der Strompreis wird im Rahmen dieses Modells auf 40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, bei Gas gilt ein gedeckelter Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde Senkt der Kunde seinen Verbrauch auf 80% des Referenzverbrau chs wird sein kompletter Energieverbrauch preislich reduziert. Sinkt der Verbrauch weiter unter den 80%-Wert wird aktuell trotzdem der Entlastungsbetrag für die gesamten 80% erfasst.
Die Kunden der Stadtwerke Roth wurden fristgerecht Ende Februar informiert. Alle Preisbremsen werden rechtzeitig umgesetzt. Dies ist dem Einsatz der Software Unternehmen Wilken und IVU zu verdanken, aber auch dem Einsatz unserer Mitarbeitenden im Vertrieb und Service.

Folgende Entlastungsregelungen aus dem Jahr 2022 wirken fort:

  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent bis Ende März 2024
  • Abschaffung der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) seit dem 1. Juli 2022

Für Musterkunden im Strom Bereich bedeutet dies konkret:

  • Roth Single (1.000 kWh Jahresverbrauch): Abschlag sinkt von 46 € auf 37 € Entlastung: 110 €/Jahr
  • Roth Privat (4.000 kWh Jahresverbrauch): Abschlag sinkt 190 € auf 160 € Entlastung: 360 €/Jahr

Für Musterkunden im Gasbereich bedeutet dies konkret:

  • Gas Komfort S (ca. 1.700 kWh): Abschlag sinkt von 39 € auf 23 € Entlastung: ca. 320 €/Jahr
  • Gas Komfort M (bei ca. 6.500 kWh): Abschlag sinkt von 136 € auf 62 € Entlastung: ca. 880 €/Jahr
  • Gas Komfort L (bei ca. 20.000 kWh): Abschlag sinkt von 365 € auf 222 € Entlastung: ca. 1.700 €/Jahr

Schon die Dezember-Soforthilfe entlastete alle Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme deutlich. Alle Rentner erhielten im gleichen Monat eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler werden 2023 mit einmalig 200 Euro unterstützt. Erwerbstätige erhielten bereits im September eine Pauschale in Höhe von 300 Euro.
Der Ausblick auf die Energiepreise des Jahres 2024 bringt für die Verbraucher*innen einen kleinen Lichtblick:
„Wir hoffen, dass die Einkaufpreise zumindest auf dem aktuellen Niveau bleiben oder gar weiter sinken, sodass wir das Kostenniveau der Preisbremsen auch ohne staatliche Unterstützung erreichen“, so Werkleiter Dr. Brunner.