Gesetzliche Änderungen bei An- und Abmeldungen
Ab dem 06. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel.
Um die Energieversorgung für alle verbraucherfreundlicher zu gestalten, wird der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese Maßnahme basiert auf der Energiewirtschafts-Novelle von 2021 und wurde von der Bundesnetzagentur verbindlich umgesetzt. Diese Neuerung bringt verschiedene Änderungen für unsere energiewirtschaftlichen Prozesse mit sich. Insbesondere bei An-, Um- oder Abmeldungen – dem sogenannten Umzug. Was bedeutet das für Sie?
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