Stadtwerke Roth
Sandgasse 23 - 91154 Roth
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Die aktuelle politische Lage hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Energiemarkt. Auch wir mussten unsere Preise für Strom und Erdgas anpassen.
Nachdem unsere neuen Preise für Strom und Gas ab dem 1. Januar 2023 in Kraft traten, informieren wir unsere Kunden Mitte Januar zusammen mit der Jahresendabrechnung per Post über die neuen Abschläge.
Die Stadtwerke haben meinen Abschlag erhöht. Kann ich diesen selbst nochmal anpassen?
Die Stadtwerke Roth haben Sie Mitte Januar über die neuen Abschlagsbeträge für 2023 per Brief informiert.
Der Abschlag hat sich anhand der aktuellen Preise und dem Verbrauch aus dem Vorjahr berechnet.
Der Abschlag kann jederzeit erhöht werden, um ggf. Nachzahlungen zum Jahresende zu vermeiden.
Die Abschlagszahlung 13.02.2023 ist rückwirkend für Januar und die Zahlung zum 01.03.2023 rückwirkend für Februar. Mit dem Abschlag März, welcher am 01.04.2023 fällig ist, erhalten Sie die rückwirkende Entlastung wie im Gesetz vorgesehen
Eine Senkung des Abschlags ist nicht möglich, da wir unsere Kunden vor hohen Nachzahlungen zum Jahresende schützen möchten.
Was kann ich tun, wenn ich den neuen Abschlag nicht bezahlen kann?
Kund*innen, die in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sollten aktiv und frühzeitig auf die Stadtwerke Roth zukommen, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Sollte es sich um ein einmaliges Zahlungsproblem handeln, kommen Ihnen die Stadtwerke Roth gerne mit einem Ratenplan entgegen.
Bestehen die Zahlungsschwierigkeiten jedoch dauerhaft, ist es aktuell die einzige Alternative, bei staatlichen dafür zuständigen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Jobcenter oder der zuständigen Sozialbehörde entsprechende Unterstützungsleistungen zu beantragen.
Wie werden sich die Preise voraussichtlich in Zukunft entwickeln?
Die Preise und Tarife der Stadtwerke Roth sind für ein Jahr kalkuliert.
Die Stadtwerke Roth hoffen, dass sie für das Jahr 2024 zu besseren Konditionen Strom und Gas beziehen können und somit ihren Kunden eine Entlastung weitergeben können.
Wieso wurde die Preisbremse nicht direkt bei der neuen Abschlagsberechnung berücksichtigt?
Die Gesetze zu den Preisbremsen wurden erst am 16. Dezember 2022 final beschlossen.
Die aktuellen Marktbedingungen und politischen Maßnahmen stellen uns als Energieversorger vor sehr große Herausforderungen, da uns nur extrem wenig Zeit für die Umsetzung neuer Vorgaben bleibt. Die neuen systemischen Umstellungen bedürfen Zeit zur Umsetzung.
Eine Kombination aus Abschlagsänderung und Preisbremse ist aus technischen, zeitlichen und gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
Sie erhalten aber mit dem Märzabschlag am 01.04.2023 eine rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar. Ihr zukünftiger Abschlag wird ab dann auch geringer. Wir informieren Sie hierzu gesondert und bitten Sie bis dahin um Geduld.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas? Wer ist entlastungsberechtigt?
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für einen Bruttoarbeitspreis von 12 ct / kWh.
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man nur 80 % des Vorjahresverbrauchs, muss dafür nur der verbilligte Tarif bezahlt werden.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
Die Preisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom? Wer ist entlastungsberechtigt?
Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Für neue Entnahmestellen, beispielweise durch Bau eines neuen Hauses, gibt es eine Schätzregel.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
Die Preisbremse wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wann erhalte ich Informationen bzgl. der Preisbremse?
Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zur Preisbremse derzeit mit Hochdruck um.
Sobald wir Ihre persönliche Entlastung berechnet haben, informieren wir Sie (Frist 15.02.2023 – spätestens aber bis 28.02.2023) über weitere Details. Sie erhalten die Entlastung automatisch und müssen sich um nichts kümmern.
Download Informationen zu Preis- und Abschlagsanpassungen (PDF)