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Stadtwerke Roth ordnen Parkgebühren neu

Ab dem 03.02.2025 gelten in den Parkeinrichtungen der Stadtwerke Roth neue Tarife. Die Preisanpassung für insgesamt 422 Stellplätze wurde im Dezember 2024 eigentlich mit Wirkung zum 1. Januar 2025 einstimmig vom Rother Stadtrat beschlossen. Die Parkscheinautomaten werden ab dem 3. Februar 2025 auf die neuen Preise umgestellt. Betroffen sind die vier Parkeinrichtungen der Stadtwerke Roth an der Kulturfabrik, am Schloss, die Tiefgarage im Zentrum (Städtlerstraße) sowie das Parkdeck „Sieh-Dich-Für-Weg“.

So beträgt die Mindestgebühr für alle vier Parkeinrichtungen Uhr 1,00 € - dafür darf man zwei Stunden parken. Jede weitere Stunde schlägt zwischen 7 und 19 Uhr mit einem weiteren Euro zu Buche. Zwischen 19 und 7 Uhr beträgt die Gebühr ab der dritten Stunde 0,50 €. Dies stellt eine erhebliche Preissenkung dar und soll den Besuch der Rother Altstadt in den Abendstunden angenehm gestalten.

Die Tagesgebühr (maximal 24 Stunden sind möglich) beträgt neuerdings 5,00 € pro Tag. An Sonn- und Feiertagen bezahlt man lediglich 1,00 € pro Tag. Zugeordnete Dauerparkende mit Vertrag in der Zentrums-Tiefgarage, an der Kulturfabrik sowie am Schloss bezahlen künftig 70,00 € pro Monat. Die neue Gebühr für nicht zugeordnete Dauerparkende beträgt 65,00 € pro Monat. Vertragspartner mit zugeordneten Stellplätzen wurden bereits schriftlich informiert. Dr. Gerhard Brunner, Werkleiter der Stadtwerke Roth, begründet die neue Preisgestaltung mit gestiegenen Unterhalts- und Betriebskosten. Die Stadtwerke sind bemüht, das jährliche Defizit der Parkeinrichtungen von ca. 300.000 € zu verringern. Die Stadt Roth ermöglicht weiterhin, dass bei bestimmten Märkten und Veranstaltungen wie gewohnt kostenlose Parkmöglichkeiten zu Sonderöffnungszeiten angeboten werden.