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Was passiert mit dem Gaspreis?

Dr. Gerhard Brunner, Werkleiter der Stadtwerke Roth, beantwortet Fragen, die Kund*innen beschäftigen.

Die Energiekrise wird nicht so schnell verschwinden und treibt die Energiepreise in die Höhe. Es muss etwas getan werden, da sind sich Bürger*innen und Regierung einig. In den letzten Wochen wird viel diskutiert, doch für die Stadtwerke müssen erst rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Kund*innen umfassend informieren zu können.

Wie werden sich die Gaspreise entwickeln?

Leider können sich die Gaspreise im kommenden Jahr verdreifachen.

Unsere Gas-Produkte.

Neben Energieeinsparmaßnahmen kann man freiwillig Abschlagszahlungen erhöhen und zusätzlich monatlich Geld zur Seite legen, wenn spätere Nachzahlungen fällig werden.

Muss man seinen Abschlag anpassen?

Das muss man natürlich nicht. Es wird der bisherige Abschlag fällig. Sollte sich etwas ändern, kommen die Stadtwerke Roth auf den Kunden zu. Die neuen Abschläge werden immer auf der Grundlage des Vorjahresverbrauches berechnet.

Aktuelle Gaspreise zum 01.11.2022 bzw. 01.01.2023:

Diese findet man auf der Homepage der Stadtwerke Roth unter www.stadtwerke-roth.de.

Zur Info: Das bedeutet, dass man bei einem Verbrauch von ca. 18.000 kWh, im Produkt Roth Komfort L, mit Preisstand vom 01.11.2022 insgesamt ca. 2.136,00 Euro (brutto) pro Jahr bezahlen müsste.

Die Gasbeschaffungsumlage entfällt!

Nach bisherigen Kenntnisstand der Stadtwerke Roth, wurde aktuell nur die Gasbeschaffungsumlage zurückgenommen.

Zur Info: Ein Widerspruch zur Gasbeschaffungsumlage ist nicht notwendig. Die Stadtwerke Roth werden sich bei der weiteren Vorgehensweise an die Beschlüsse der Regierung halten.

Wann wirkt sich die Umsatzsteuer-Senkung auf den Gaspreis aus?

Leider kommen zunehmende Kostenbelastungen auf alle Gaskunden zu. Die Stadtwerke Roth freuen sich, die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 %, während der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 weitergeben zu können.

Sollen Kund*innen jetzt Zählerstände übermitteln?

Nein, das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig. Der Ablesezeitraum ist vom 12.12.2022 bis 05.01.2023. Entweder kommt ein Ableser persönlich vorbei oder man findet eine Selbstablesekarte im Briefkasten. Auch die Ablesung über das OSP, Online-Service-Portal der Stadtwerke Roth, ist möglich.
Abrechnungszeitpunkt ist der 31.12.2022.
Da es nicht möglich ist, alle Zählerstände am 31.12.2022 zu erfassen, wird eine Stichtagskorrektur vorgenommen.

Eine positive Nachricht für alle Kund*innen!

Die Stadtwerke Roth werden die Umsatzsteuerreduzierung für Gas weitergeben.

Zur Erklärung: Die Mehrwertsteuer wird – wie bereits vor 2 Jahren – rückwirkend mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Da die Abschläge mit 19 % MwSt angekündigt wurden, werden diese auch mit 19 % MwSt eingezogen. Die Korrektur erfolgt, wie bereits bei der Steuersenkung von 19 % auf 16 %, mit der Jahresabrechnung. Der Gasverbrauch des Jahres 2022 wird dann in der Jahresrechnung entsprechend mit 7 % MwSt abgerechnet.

Wird Gas auch wieder billiger?

Analysten gehen davon aus, dass die Preise über den Winter noch etwas fallen könnten.

Die Stadtwerke Roth als seriöser Energiebetrieb haben sich langfristig und in Chargen zu festen Preisen mit Energie eingedeckt, um temporäre Preissprünge für ihre Kunden abzufedern. Damit kann man in Zeiten niedriger Energiepreise zwar preislich nicht mit den sogenannten „Discountern“ mithalten, aber man kann, wie sich jetzt zeigt, auch in Krisenzeiten die Versorgung der Bürger*innen zu einigermaßen bezahlbaren Preisen sicherstellen. Als örtlicher Energieversorger genießen wir doch das Vertrauen der Bürger*innen.